André Roesener
Rechtsanwalt

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Rechtsanwalt in Berlin Mitte

Verkehrsrecht

Im Zeitalter der Massenmobilität kann eigentlich jeder „Täter“ oder „Opfer“ eines Verkehrsdelikts werden. In der Regel wird der Verkehrsteilnehmer entweder als Unfallbeteiligter oder als Verkehrssünder mit den verkehrsrechtlichen Vorschriften konfrontiert. Sowohl als „Täter“ als auch als „Opfer“ eines Verkehrsunfalls bietet sich eine anwaltliche Vertretung an.

Die Erfahrung zeigt, dass zivilrechtliche Ansprüche (Reparaturkosten, Nutzungsausfall, Schmerzensgeld etc.) in den letzen Jahren durch den Versicherer in der Auseinandersetzung mit dem „Privatmann“ äußerst nachlässig und damit lang andauernd gehandhabt werden. Durch die Einschaltung eines Rechtsanwalts ist hier eine deutliche Beschleunigung und eine Zunahme an Effizienz festzustellen. Meistens unbekannt ist hierbei, dass bei unverschuldeten Unfällen das „Opfer“ von Anfang an einen Rechtsanwalt einschalten kann und der Versicherer des Unfallverursachers diese Kosten zu übernehmen hat.

Im Bereich der Mitverschuldensquoten, die von den Versicherern oft behauptet werden, erscheint es durchaus sinnvoll, auch als Unfallverursacher einen Rechtsanwalt einzuschalten, der dann auch die Vertretung im eventuell hinzukommenden strafrechtlichen Verfahren übernehmen kann.

Im Bereich der Ordnungswidrigkeiten sowie der verkehrsbedingten Straftaten kommt es in erheblichem Maße darauf an, wie dem strafrechtlichen Vorwurf argumentativ begegnet wird. Hiermit ist der Laie oft überfordert. Überdies kann der Betroffene oder Beschuldigte lediglich über einen Rechtsanwalt Kenntnis von Inhalt und Stand der Ermittlungen durch entsprechende Akteneinsicht erlangen. Erst danach erscheinen Versuche sinnvoll, schwere Einschnitte wie Fahrverbot, Führerscheinentzug und Höhe der Geldstrafe zu relativieren oder abzuwenden.