André Roesener
Rechtsanwalt

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Rechtsanwalt in Berlin Mitte

Durchsetzen von Forderungen

Gewerbe / Privatperson

Im Bereich des Gewerbes ist die Rechnungsbetreuung gerade bei kleinen Unternehmen ein „ungeliebtes Stiefkind“. Insoweit bietet es sich an, beim Ausbleiben der Zahlung nach Erreichung des Zahlungsziels den gesamten Vorgang zu einer raschen Durchsetzung der Forderung aus dem Unternehmen auszugliedern und einem Rechtsanwalt zu übergeben.

Durch die Neuregelung des Verzuges können dabei entstehende Kosten später mit der Forderung beim Schuldner geltend gemacht werden. Die Vorteile eines solchen Vorgehens liegen auf der Hand, da der Gewerbetreibende sich weiter in vollem Umfang dem Betrieb seines Gewerbes widmen kann, gleichzeitig aber die Durchsetzung seiner Forderungen kompetent verfolgt wird.

Selbstverständlich werden die einzelnen Verfahrensschritte (Mahnverfahren, Klageverfahren) mit dem Mandanten abgestimmt, gleichwohl ist der Mandant jedoch bis zur Titulierung seiner Ansprüche nicht mehr gezwungen, damit wertvolle Kapazitäten zu blockieren. Um eine rasche und effiziente Bearbeitung zu gewährleisten, sollte bereits von Anfang an darauf geachtet werden, dass Angebote, Aufträge, Rechnungen, Teilzahlungen u. ä. schriftlich fixiert werden und dann als Beweise und Nachweise durch den Rechtsanwalt verwendet werden können.

Gerne berate ich auch bei u. U. ungewöhnlichen Vertragskonstellation, um spätere Schwierigkeiten zu vermeiden.

Auch als Privatperson kann man Inhaber verschiedenster Forderungen sein, ohne dass es einem gelingt, diese gegen säumige oder unwillige Schuldner durchzusetzen. Sollte man über eine untitulierte Forderung verfügen, müsste diese zunächst mit Mahn- oder Klageverfahren tituliert und damit vollstreckbar gemacht werden. Bereits titulierte Forderungen (Vollstreckungsbescheid, Urteil) werden durch mich im Verfahren der Zwangsvollstreckung betreut.

Hierbei werden die einzelnen Vollstreckungsarten nach ihrer Effizienz mit dem Mandanten abzustimmen sein und dann durch mich durchgeführt. Für den Erfolg der Zwangsvollstreckung ist es von erheblicher Bedeutung, welche Vollstreckungsart den optimalen Erfolg verspricht.

Auch in dieser Phase können Ratenzahlungsvereinbarungen mit dem Schuldner ebenso sinnvoll sein, wie ein Antrag auf Abnahme einer eidesstattlichen Versicherung (Offenbarungseid).

Während Pfändungen durch einen Gerichtsvollzieher häufig bei vollstreckungserprobten Schuldnern erfolglos bleiben, kann die Pfändung von Arbeitseinkommen, Lebensversicherungen, Kontoguthaben durchaus mehr Erfolg zeigen. Von erheblicher Wichtigkeit kann hierbei sein, dass schnell etwa durch vorläufige Zahlungsverbote gehandelt wird, um so einen Überraschungseffekt beim Schuldner auszunutzen oder eine Rangstelle vor anderen Gläubigern zu besetzen oder zu sichern.