André Roesener
Rechtsanwalt

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Rechtsanwalt in Berlin Mitte

Mietrecht

Als einen Schwerpunkt meiner Tätigkeit als Rechtsanwalt von mehr als 20 Jahren hat sich der Bereich des Mietrechts herauskristallisiert.

Sowohl im Bereich des Wohnraum- und Gewerbemietrechts, aber auch im Bereich der Pacht können verschiedenste Fallkonstellationen für den Einzelnen erhebliche, teilweise existenzielle Bedeutung haben.

Schon die alljährlich eingehenden Betriebs- und Heizkostenabrechnungen bieten eine Vielzahl von Streitmöglichkeiten, weshalb die erheblichen Einwendungen von den unerheblichen Einwendungen frühzeitig getrennt werden sollten.

Im Bereich der Mieterhöhungen werden sowohl mieter- wie auch vermieterseitig durch mangelnde Informationen vielfältige Fehler gemacht, die u. U. auf die Wirksamkeit der Erhöhung bzw. der Abwehr durchschlagen. Hierdurch entsteht nicht unerheblicher wirtschaftlicher Schaden, der oft schon durch eine umfassende Beratung in vielen Fällen zu vermeiden gewesen wäre. Bereits gemachte Fehler sind in der Regel schwer zu korrigieren. In vielen Fällen sind Mieter zu Minderungen wegen mangelhafter Mietsache berechtigt, während es für Vermieter von erheblicher Bedeutung ist, zu erkennen, welche Minderungen berechtigt sind und welche Mängel beseitigt werden müssen.

Im Zusammenhang mit Kündigungen sind stets die entsprechenden Formalien zu überprüfen und einzuhalten. Gleichzeitig ist vom Mieter ggf. ein Widerspruch zu formulieren oder aber Maßnahmen zur nachträglichen Beseitigung des Räumungsanspruches des Vermieters einzuleiten. Ggf. ist über Räumungsfristen oder verlängerte Räumungsfristen zu verhandeln. Im Bereich der Kündigungsgründe sind dessen Voraussetzungen nachzuprüfen und ggf. fundiert zu bestreiten. Vermieterseitig sind bei den verschiedenen Kündigungsarten bereits im Kündigungsschreiben gewisse Formalien einzuhalten, um die Wirksamkeit der Kündigung nicht zu gefährden.

Erheblich an Bedeutung gewonnen hat in den letzten Jahren der Themenkomplex „Modernisierung und Sanierung“ im Bereich Wohnraum und Gewerbe. Während es für den Vermieter von erheblicher Bedeutung sein dürfte, ordnungsgemäße Modernisierungsankündigungen zu verschicken, wird es für den Mieter vorrangig darum gehen, welche Maßnahmen er zu dulden hat und wo sich eine Auseinandersetzung für ihn lohnt.

Häufig tritt in diesem Zusammenhang auch die Frage einer vorfristigen Vertragsauflösung gegen Zahlung einer „Abfindung“ auf. Gerade, was die Höhe dieser Zahlungen betrifft, bestehen teilweise sehr unterschiedliche Vorstellungen zwischen den Parteien. Die Erfahrung zeigt allerdings, dass die Einschaltung eines Rechtsanwalts hier zu realistischeren Größenvorstellungen und zu für beide Seiten hinnehmbaren Kompromissen führt. Auch die Hinterlegung der Zahlungen auf ein Fremdgeldkonto wirkt vertrauensbildend.

Von erheblicher Brisanz kann die Insolvenz des Vermieters sein, weshalb ich auch gerne zu Zwangsverwaltung und Zwangsversteigerung sowie deren Auswirkung auf bestehende Mietverhältnisse berate.

Im Bereich der Pachten hat sich ein Schwerpunkt im Bereich der Kleingärten und so genannten „Datschen“ entwickelt. Auch hier wird häufig über Aufkäufe des Grundeigentümers gegenüber dem Pächter zu verhandeln sein.