Im Bereich des Erbrechts können durch Unkenntnis und lückenhafte Regelungen ganze Vermögen vernichtet bzw. verprozessiert werden. Viel Streit und Unklarheit kann daher durch eine juristische Beratung vermieden werden. Gerne berate ich Sie zu den nachstehenden Fragen des Erbrechts und führe ggf. entsprechenden Schriftwechsel:
- gesetzliche oder gewillkürte Erbfolge
- Pflichtteilsrecht
- Formerfordernisse bei der Abfassung eines Testaments, Hinterlegung
- gemeinschaftliches Testament/Ehegattentestament
- Erbvertrag, Vermächtnis, Vor- und Nacherbenregelungen
- Erbrechtliche Folgen der Güterstände der Zugewinngemeinschaft, der Gütertrennung und der Gütergemeinschaft
- Auslegung, Anfechtung, Widerruf und Nichtigkeit von Testamenten
- Erbscheinsverfahren
- Besonderheiten bei Erbengemeinschaften/Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften
- Testamentsvollstreckung/Vermächtnisüberwachung
- Nachlassinsolvenz, Haftungsbeschränkungen, Ausschlagung.
Gerne berate ich auch zur Frage von so genannten Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen (lebenserhaltende Maßnahmen)