„Wenn der Anwalt das Büro verläßt, fängt er an draufzuzahlen …“
Die bundesweite Zulassung der Rechtsanwälte führt teilweise zu einer kaum vertretbaren Reisetätigkeit des Rechtsanwalt (z. B.: München – Berlin bei Streitwerten unter 10.000,- EUR). Damit entsteht Raum für ein Terminvertretermodell mit modifizierter Gebührenteilung. Dies ermöglicht dem „Ur-Rechtsanwalt“, unwirtschaftlichen Zeitaufwand zu vermeiden, während der „Orts-Rechtsanwalt“ den Termin mit wirtschaftlich vertretbarem Zeitaufwand unschwer wahrnehmen kann. Bis zur Einführung von Verhandlungen über Videokonferenzen – wie in den Vereinigten Staaten – wird dieses Modell daher noch geraume Zeit für alle Beteiligten Vorteile bieten.
Es können Terminvertretungen berücksichtigt werden, die spätestens 12 Stunden vor dem Termin per Fax, Telefon oder E-Mail angemeldet werden. Gleichwohl sind auch kurzfristigere Vertretungsanfragen einen Versuch wert.